Willkommen auf der Serviceplattform zur Schulwegsicherung in Niederösterreich!

Sicherheit auf dem Schulweg beginnt hier: Diese Plattform ist die zentrale Anlaufstelle für Schulen und Gemeinden in Niederösterreich, wenn es um das Thema Schulwegsicherung geht.

Diese Serviceseite ermöglicht den Schulen die einfache und unkomplizierte Meldung von Schülerlotsinnen und Schülerlotsen sowie der Schulwegpolizei. Zudem können Schulen, Gebietskörperschaften oder die Polizei auf dieser Seite in wenigen Schritten die notwendige Schülerlotsen-Ausrüstung bestellen.

Wichtige Hinweise:

  • Das Land NÖ übernimmt die Kosten für die Haftpflicht- und Unfallversicherung der schulwegsichernden Personen während ihrer Tätigkeit. Eine ordnungsgemäße Meldung (unter Verwendung der aktuellen Zustimmungserklärung) ist daher unbedingt erforderlich, wenn ein Versicherungsschutz für die schulwegsichernden Personen gewünscht ist. Denn nur bei Vorliegen der entsprechenden Zustimmungserklärungen dürfen die personenbezogenen Daten verarbeitet – sprich an die zuständigen Versicherungen weitergeleitet – werden.
  • Das Land NÖ finanzieren mit Unterstützung der Partnerorganisationen – dem ÖAMTCder Niederösterreichischen Versicherung, dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV)sowie der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) – die Anschaffung der Schülerlotsen-Ausrüstung. Diese wird, bei Bedarf, ordnungsgemäß gemeldeten schulwegsichernden Personen kostenlos zur Verfügung gestellt. Die gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung (Winkerkelle, Schirmkappe, Warnweste/Regenponcho) ist bei der Schülerlotsentätigkeit zu verwenden.

Ausschließlich Schülerlotsinnen- und lotsen sowie Schulwegpolizistinnen und -polizisten, welche ordnungsgemäß gemeldet sind, sind vom Versicherungsschutz des Landes NÖ umfasst und berechtigt, die kostenlose Schülerlotsen-Ausrüstung zu erhalten.

Haben Sie allgemeine Fragen rund um die Schulwegsicherung?
Auf der neuen Webseite des KFV und der AUVA – www.schulwegsicherung.at – finden Sie übersichtliche und umfassende allgemeine Informationen rund um die Schulwegsicherung. Anschaulich gestaltete Videos zeige, was es bedeutet, Schulwegsicherungstätigkeiten durchzuführen.
Das KFV hat zum Thema der Schulwegsicherung auch eine podcast-Folge erstellt („Episode 30: Herzensthema Schulwegsicherung: Hilfsbereite Lotsinnen und Lotsen braucht das Land!“), welche Sie hier abrufen können.

Suchen Sie gezielt Informationen, die sich speziell mit der Meldung der schulwegsichernden Personen oder mit der Bestellung der Schülerlotsen-Ausrüstung für Niederösterreich befassen? Nutzen Sie einerseits die umfangreichen FAQs auf der vorliegenden Seite oder konsultieren Sie die neue Informationsbroschüre des Landes NÖ zum Thema „Schulwegsicherung“.

Unabhängig davon können Sie sich jederzeit unter info@schuelerlotsen-noe.at an uns wenden.

Meldung

Schulen können hier ihre Schülerlotsinnen und -lotsen sowie die Schulwegpolizei melden. Eine korrekte und rechtzeitige Meldung ist Voraussetzung für die Ausübung der Schülerlotsentätigkeit.

Eine korrekte und rechtzeitige Meldung – vor Tätigkeitsbeginn – ist Voraussetzung, für die Inanspruchnahme des landesseitigen Versicherungsschutzes.

Unter dem Button „Schülerlotsen-Meldung“ finden Sie weitere Informationen zum Meldeprozess bzw. können direkt damit beginnen.

Bestellung

Schulen, Gebietskörperschaften oder die Polizei können hier die Schülerlotsen-Ausrüstung bestellen.

Schulen, Gebietskörperschaften und die Polizei können hier die Schülerlotsen-Ausrüstung bestellen. Beachten Sie, dass davor die ordnungsgemäße Meldung der schulwegsichernden Personen durchgeführt werden muss, um anspruchsberechtigt zu sein.

Warnwesten, Winkerkellen, Regenponchos und Schirmkappen stehen für die NÖ-Schülerlotsinnen und -lotsen sowie die Schulwegpolizei zur Verfügung.

Zustimmungserklärung

Jede Person, die eine Sicherungstätigkeit im Rahmen der Schulwegsicherung in NÖ übernehmen möchte, muss eine Zustimmungserklärung ausfüllen und unterzeichnen. Dies ist einerseits aus Datenschutzgründen nötig und bildet andererseits die Grundlage für den Versicherungsschutz während der Sicherungstätigkeit.

Die Zustimmungserklärung steht als ausfüllbare PDF-Datei zur Verfügung. Diese muss jedoch ausgedruckt und persönlich unterzeichnet werden. Die Schulen sammeln die unterschriebenen Erklärungen und führen auf dieser Grundlage die Meldung der Schulweg sichernden Personen durch.

Minderjährige Personen benötigen zusätzlich die Unterschrift des Erziehungsberechtigten.

Kooperationspartner

 

Kontakt | Datenschutz | Impressum

Bei Fragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen unter info@schuelerlotsen-noe.at zur Verfügung.

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